Artikel 1

Nachdem ich in diesem Beitrag lautstark „gute“ politische Literatur einforderte, packte ich mich an der Nase und versuchte es selbst. Schon erstaunlich, wie wenig es braucht, um aus einem Paragraphen Poesie zu machen …

Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland

Artikel 1

Die Würde
des Menschen
ist
nicht ertastbar.

Sie zu achten
und zu schützen
ist
staatliche Gewalt.

 

(Im prosaischen Original liest sich das bekanntlich ja so: „(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Schon erstaunlich, wie brutal dieses „staatliche Gewalt“ immer wieder klingt …)

© des Fotos: Bundesarchiv, B 145 Bild-F018306-0001 / CC-BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons.

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8 Gedanken zu “Artikel 1

    1. Wir recht Du hast! Und obwohl ich eigentlich ein positiv gestimmter Mensch bin, der fest überzugt ist, dass wir aus der Geschichte lernen können – ist an diesem Glauben manchmal echt schwer festzuhalten! Liebe, leider verspätete Grüße zurück!

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    1. Liebe Barbara, entschuldige die späte Antwort, freute ich mich doch sehr über Deinen Kommentar. Denn Du sagst es trefflich: Immer wieder und wieder und wieder lassen wir es geschehen. Offenbar können wir Kleinen nur im Kleinen das Beste versuchen. Aber immerhin! Liebe Grüße zurück!

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